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All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

I. All­ge­mei­nes

  1. Maßgeb­li­che Ver­trags­grund­la­ge für alle von uns (Auf­trags­neh­mer) über­nom­me­nen Aufträge sind die bei­gefügten All­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen für die Ausführung von Bau­leis­tun­gen, VOB Teil B, und die nach­ste­hen­den Geschäfts­be­din­gun­gen; sie haben Vor­rang vor ab­wei­chen­den Be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers.
  2. Alle Ver­trags­a­b­re­den sol­len aus Be­weis­gründen schrift­lich er­fol­gen; dies gilt ins­be­son­de­re bei Ände­run­gen des Ver­trags­in­halts und bei Ver­ein­ba­rung zusätz­li­cher Leis­tun­gen (B § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B).
  3. An­ge­bo­te sind für den Auf­trag­neh­mer nur 30 Ka­len­der­ta­ge bin­dend.


II. An­ge­bots- und Ent­wurfs­un­ter­la­gen

  1. Zeich­nun­gen, Be­rech­nun­gen, Nach­prüfun­gen von Be­rech­nun­gen, Kos­ten­vor­an­schläge oder an­de­re Un­ter­la­gen dürfen ohne un­se­re Zu­stim­mung weder ver­vielfältigt noch drit­ten Per­so­nen zugäng­lich ge­macht wer­den und sind bei Nichter­stel­lung des Auf­trags un­verzüglich an uns zurück­zu­ge­ben.
  2. Behörd­li­che und sons­ti­ge Ge­neh­mi­gun­gen sind vom Auf­trag­ge­ber zu be­schaf­fen und dem Auf­trag­neh­mer recht­zei­tig zur Verfügung zu stel­len.


III. Prei­se

  1. Für vom Auf­trag­ge­ber an­ge­ord­ne­te Über-, Nacht-, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den sowie Ar­beit unter er­schwer­ten Be­din­gun­gen wer­den Zuschläge be­rech­net.
  2. Eine Mehr­wert­steu­e­rerhöhung kann im nicht­kaufmänni­schen Ver­kehr an den Auf­trag­ge­ber wei­ter­be­rech­net wer­den, wenn die Ware bzw. Leis­tung nach dem Ablauf von vier Mo­na­ten seit Ver­trags­ab­schluss ge­lie­fert oder er­bracht wird.


IV. Zah­lung

  1. Alle Zah­lun­gen sind aufs Äußerste zu be­schleu­ni­gen und vom Auf­trag­ge­ber ohne jeden Abzug an den Auf­trag­neh­mer zu leis­ten.
  2. Wech­sel wer­den nur erfüllungs­hal­ber an­ge­nom­men; die hier­bei an­fal­len­den Kos­ten und Spe­sen gehen zu Las­ten des Zah­lungs­pflich­ti­gen.
  3. Er­folgt eine Zah­lung nicht frist­ge­recht oder wer­den Umstände be­kannt, die Kre­ditwürdig­keit des Auf­trag­ge­bers ernst­haft in Frage stel­len oder wird ein Scheck bzw. Wech­sel nicht ein­gelöst, ist der Auf­trag­neh­mer be­rech­tigt, die Ar­bei­ten ein­zu­stel­len und den Ver­trag schrift­lich zu kündi­gen (§ 9 Nr. 2 VOB/B) nach­dem er eine an­ge­mes­se­ne Frist zur Ver­trags­erfüllung ge­setzt hat nach er­geb­nis­lo­sem Ablauf die­ser Nach­frist.


V. Lie­fer­zeit und Mon­ta­ge

  1. Sind Ausführungs­fris­ten nicht ver­ein­bart, so ist mit den Ar­bei­ten un­verzüglich nach Auf­trags­bestäti­gung, spätes­tens je­doch 12 Werk­ta­ge nach Auf­for­de­rung durch den Auf­trag­ge­ber zu be­gin­nen, so­fern der Auf­trag­ge­ber die gemäß II. Zif­fer 2, er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen bei­ge­bracht hat, ein un­ge­hin­der­ter Mon­ta­ge­be­ginn an der Bau­stel­le gewähr­leis­tet und eine even­tu­el­le Si­cher­heit bzw. eine ver­ein­bar­te An­zah­lung beim Auf­trag­neh­mer ein­ge­gan­gen ist.


VI. Ei­gen­tums­vor­be­hal­te

  1. Der Auf­trag­neh­mer behält sich das Ei­gen­tum und das Verfügungs­recht an den Lie­fer­ge­genständen bis zum Ein­gang sämt­li­cher Zah­lun­gen aus dem Ver­trag vor.
  2. So­weit die Lie­fer­ge­genstände we­sent­li­che Be­stand­tei­le des Grundstücks ge­wor­den sind, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, bei Nicht­ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Zah­lungs­ter­mi­ne dem Auf­trag­neh­mer die De­mon­ta­ge der Ge­genstände, die ohne we­sent­li­che Be­ein­trächti­gung des Baukörpers aus­ge­baut wer­den können, zu ge­stat­ten und ihm das Ei­gen­tum an die­sen Ge­genständen zurückzuübert­ra­gen.
  3. Die De­mon­ta­ge und sons­ti­ge Kos­ten gehen zu Las­ten des Auf­trag­ge­bers.
  4. Wer­den Lie­fer­ge­genstände mit einem an­de­ren fest ver­bun­den, so überträgt der Auf­trag­ge­ber, falls hier­durch For­de­run­gen oder Mi­tei­gen­tum ent­ste­hen, seine For­de­run­gen oder sein Mi­tei­gen­tums­recht an dem neuen Ge­gen­stand in Höhe der For­de­rung des Auf­trag­neh­mers an den Auf­trag­neh­mer.


VII. Ab­nah­me und Ge­fah­renüber­gang

  1. Der Auf­trag­neh­mer trägt die Ge­fahr bis zur Ab­nah­me der An­la­ge.
  2. Wird die An­la­ge vor Ab­nah­me durch höhere Ge­walt oder an­de­re un­ab­wend­ba­re, vom Auf­trag­neh­mer nicht zu ver­tre­ten­de Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er An­spruch auf Be­zah­lung der bis­her aus­geführten Ar­bei­ten sowie der sons­ti­gen ent­stan­de­nen Kos­ten.
  3. Gerät der Auf­trag­ge­ber mit der Ab­nah­me in Ver­zug, so geht die Ge­fahr im Ver­zugs­zeit­punkt auf ihn über. Das Glei­che gilt, wenn die Mon­ta­ge aus Gründen, die der Auf­trag­ge­ber zu ver­tre­ten hat, un­ter­bro­chen wird und wenn der Auf­trag­neh­mer die bis dahin er­brach­ten Leis­tun­gen ein­ver­nehm­lich in die Obhut des Auf­trag­ge­bers über­ge­ben hat.
  4. Die An­la­ge ist nach Fer­tig­stel­lung der Leis­tung ab­zu­neh­men, auch wenn die endgültige Ein­re­gu­lie­rung noch nicht er­folgt ist. Dies gilt ins­be­son­de­re nach er­folg­ter pro­be­wei­ser In­be­trieb­set­zung und für den Fall der vor­zei­ti­gen In­be­trieb­nah­me (Bau­stel­len­hei­zung).


VIII. Haf­tung

  1. Die Gewähr­leis­tung für er­brach­te Leis­tun­gen rich­tet sich nach § 13 der All­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen für die Ausführung von Bau­leis­tun­gen, VOB Teil B (VOB/B).
  2. Far­b­ab­wei­chun­gen ge­rin­ge­ren Ausmaßes (z. B. her­stel­lungs­be­dingt) und Far­b­ab­wei­chun­gen, die auf die Ver­wen­dung oder die Zu­sam­men­stel­lung un­ter­schied­li­cher Ma­te­ria­li­en zurückzuführen sind, gel­ten als ver­trags­gemäß.


IX. Ge­richts­stand

  1. Ge­richts­stand ist der Ort der Bau­ausführung oder der Sitz der ge­werb­li­chen Nie­der­las­sung des Auf­trag­neh­mers, so­weit ent­we­der beide Ver­trags­par­tei­en Kauf­leu­te sind oder der Auf­trag­ge­ber eine ju­ris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich recht­li­chen Son­der­vermögens und der Auf­trag­neh­mer Kauf­mann ist.


X. Sch­lich­tung

  1. Die für die Firma diga ser­vice gmbh zuständige Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le ist die All­ge­mei­ne Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le des Zen­trums für Sch­lich­tung e.V., Straßbur­ger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Te­le­fon: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41, E-Mail: mail@­ver­brau­cher-schlich­ter.de, Web: www.ver­brau­cher-schlich­ter.de.
  2. Die Firma diga ser­vice gmbh be­tei­ligt sich nicht an Ver­brau­cher­schlich­tungs­ver­fah­ren vor der zuvor ge­nann­ten Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le nach dem Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz.

 

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Zertifiziert vom DVGW-Fachverband nach G 676
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